Solvency II
Informationsübermittlung an die nationalen Aufseher
Informationsübermittlung an die nationalen Aufseher
Aktuelle Bestimmungen der Säule 3.
Mag. Harald Unger (Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) am 28.11.2013 in Wien
EIOPA-Interim Guideline (IGL)
EIOPA-Interim Guideline (IGL)
Leitlinien für die Informationsübermittlung und Templates
Mag. Sonja Lang (Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) am 28.11.2013 in Wien
Solvency II – Finanzmarktregulierung
Solvency II – Finanzmarktregulierung
Stand der Verhandlungen zur OMNIBUS-II-Richtlinie und den Interim Guidelines
Mag. Oskar Ulreich (Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) am 28.11.2013 in Wien
Die Bilanzmeldungen S.02.01, S.02.02 und S.03.01
Quantitative Reporting Templates
Meldeformular der gehaltenen Beteiligungen
Das Meldeformular S.24.01 besteht aus insgesamt 7 Tabellen. Hier sind Informationen zu den Beteiligungen an verbundenen Unternehmen,
Fachliche Eignung der Geschäftsleiter und Zuverlässigkeitsnachweis – “fit and proper“ unter Solvency II
Alle Personen, die ein Versicherungsunternehmen leiten oder andere Schlüsselaufgaben übernehmen, müssen unter Solvency II die fit-and-proper-Kriterien erfüllen. Mit dieser Maßgabe stellen die fachliche Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit grundlegende Organverantwortungen in einem wirksamen Governance-System von Versicherungsunternehmen dar.