Solvency II

Die Eigenmittelmeldungen S.23.01 – S.23.04

Für die Eigenmittel müssen viele Informationen gemeldet werden. Diese umfangreichen Abfragen von Informationen zu den Eigenmitteln der Unternehmen wurden auf vier Meldeformulare aufgeteilt. Durch diese detaillierten Auskünfte will EIOPA eine marktnahe Analyse der vorhandenen Eigenmittel einrichten. Die Absicht hierfür ist die Auflistung von Qualität und Quantität der Eigenmittel für mögliche Einschätzungen, ob dem Unternehmen im Falle unerwarteter Ereignisse genügend Eigenmittel zur Erhaltung der Solvenz zur Verfügung stehen.

Informationsübermittlung an die nationalen Aufseher

Wir freuen uns Ihnen den Foliensatz zum Vortrag „Informationsübermittlung an die nationalen Aufseher“ zur Verfügung zu stellen, in dem Herr Mag. Harald Unger von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) sich schwerpunktmäßig mit den aktuellen Bestimmungen der Säule 3 am 28.11.2013 beschäftigte hat.

Informationsübermittlung an die nationalen Aufseher

Aktuelle Bestimmungen der Säule 3.

Mag. Harald Unger (Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) am 28.11.2013 in Wien

EIOPA-Interim Guideline (IGL)

Wir freuen uns Ihnen den Foliensatz zum Vortrag „EIOPA-Interim Guideline (IGL)“ zur Verfügung zu stellen, in dem Frau Mag. Sonja Lang von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) über die Leitlinien für die Informationsübermittlung und Templates am 28.11.2013 informierte.

EIOPA-Interim Guideline (IGL)

Leitlinien für die Informationsübermittlung und Templates

Mag. Sonja Lang (Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) am 28.11.2013 in Wien

Solvency II – Finanzmarktregulierung

Wir freuen uns Ihnen den Foliensatz zum Vortrag „Solvency II – Finanzmarktregulierung“ zur Verfügung zu stellen, den Herr Mag. Oskar Ulreich von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) über den Stand der Verhandlungen zur OMNIBUS-II-Richtlinie und den Interim Guidelines am 28.11.2013 referiert hat.

Solvency II – Finanzmarktregulierung

Stand der Verhandlungen zur OMNIBUS-II-Richtlinie und den Interim Guidelines

Mag. Oskar Ulreich (Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) am 28.11.2013 in Wien

Die Bilanzmeldungen S.02.01, S.02.02 und S.03.01

Der Detailierungsgrad der Datenanforderungen für die Quantitative Reporting Templates (kurz: QRT) der Bilanzen (S.02.01, S.02.02 und S.03.01) ist nicht so ausgeprägt, wie beispielsweise für die Meldungen zu den Kapitalanlagen. Die Solvency II-Bilanz ist ein wichtiger Bestandteil für die Durchführung der Rahmenrichtlinien.

Quantitative Reporting Templates

Meldeformular der gehaltenen Beteiligungen

Das Meldeformular für die gehaltenen Beteiligungen (engl.: Participations held) enthält eine umfangreiche Auflistung aller Beteiligungen des Unternehmens. Zusätzlich liefert das Meldeformular einen Überblick über die Eigenmittelabzüge in Bezug auf die Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten. Durch diese detaillierten Auskünfte will EIOPA die Qualität der Eigenmittel verdeutlichen.

Das Meldeformular S.24.01 besteht aus insgesamt 7 Tabellen. Hier sind Informationen zu den Beteiligungen an verbundenen Unterneh­men,

Fachliche Eignung der Geschäftsleiter und Zuverlässigkeitsnachweis – “fit and proper“ unter Solvency II

Alle Personen, die ein Versicherungsunternehmen leiten oder andere Schlüsselaufgaben übernehmen, müssen unter Solvency II die fit-and-proper-Kriterien erfüllen. Mit dieser Maßgabe stellen die fachliche Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit grundlegende Organverantwortungen in einem wirksamen Governance-System von Versicherungsunternehmen dar.