Für diese Meldungen erfolgt eine Unterteilung der Eigenmittel in
- Basiseigenmittel (dazu gehören u.a. Grundkapital, Gründungsstock, nachrangige MMA, Überschussfonds, Vorzugsaktien, nachrangige Verbindlichkeiten, latentes Steuerguthaben, andere Basis-Eigenmittel)
- ergänzende Eigenmittel,
- Eigenmittel, enthalten in der Überleitungsreserve und erwartete Gewinne an künftigen Prämien (EPIFP) und
- Eigenmittel, die nicht in der Überleitungsreserve enthalten sind sowie
- Participations
Zusätzlich untergliedert EIOPA diese Eigenmittel in Tier 1-, Tier 2- und Tier 3-Eigenmittel. Diese Klassifizierung der einzelnen Positionen erfolgt nach den Qualitätsstandards.
Auf Basis des Final Reports von EIOPA zu den Meldeformularen (Juni 2015) werden die Meldungen zu den Eigenmitteln jährlich und quartalsweise getätigt.
S.23.01 – S.23.04: Own funds
Die Meldung des Templates S.23.01 erfolgt jährlich und quartalsweise. Dieses ist für Einzelunternehmen sowie für Gruppen zu erstellen. Das Template stellt eine detaillierte Übersicht über die vorhandenen Eigenmittel-Bestandteile des Unternehmens und diejenigen Elemente dar, die zu den Eigenmitteln gezählt werden (siehe Auflistung oben).
Für die Gruppenmeldung werden zusätzliche Positionen abgefragt. Beispielsweise erfolgt eine genauere Unterteilung der einzelnen Positionen in nicht-transferierbare und nicht-verfügbare Eigenmittelpositionen
Detaillierte Informationen zu den Tier-Einteilungen werden im Meldeformular S.23.02 dargestellt. Das Template S.23.03 enthält Informationen zu den „Bewegungen innerhalb der Berichtsperiode“ und die Auflistung der einzelnen Eigenmittelbestandteile wird im Meldeformular S.23.04 aufgeführt. Die Meldung der QRT S.23.02, S.23.03 und S.23.04 ist Pflicht für Einzelunternehmen als auch für Gruppen und ist nur jährlich durchzuführen.
Zusätzlich besteht eine jährliche Publikationspflicht der Quartalsmeldungen für Einzelunternehmen und Gruppenunternehmen.