ISS Software GmbH, Hamburg (Deutschland)
Prämienrisiko Kranken nach Art der Nichtleben
Reserverisiko Kranken nach Art der Nichtleben
Die Solvenzkapitalanforderung
Die Solvenzkapitalanforderung (SCR, Solvency Capital Requirement) wird grundsätzlich mit Hilfe einer Standardformel oder eines internen Modells bestimmt. Bei der Standardformel handelt es sich um ein durch delegierte Rechtsakte und technische Durchführungs- und Regulierungsstandards spezifiziertes Modell, welches die Risiken und sonstigen Gegebenheiten eines Versicherungsunternehmens schematisch abbilden soll. Ein internes Modell wird von einem Versicherungsunternehmen bzw. einer Versicherungsgruppe selbst entwickelt und von den Aufsichtsbehörden genehmigt.
Das Risikomodul „immaterielle Vermögensgegenstände“
Das Risikomodul „immaterielle Vermögensgegenstände“ wurde erst mit QIS 5 eingeführt. Damit wurde der Auffassung der Europäischen Kommission gefolgt, dass alle bewertbaren Vermögensgegenstände und Schulden die Höhe der Eigenmittel der Versicherer beeinflussen.
Modul „Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern“
Das Modul „Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern“ ist ein Bestandteil der Standardformel zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung. Es berücksichtigt gemäß § 108 Abs. 1 VAG bzw. Art. 108 SII-RL einen möglichen Ausgleich von unerwarteten Verlusten durch eine gleichzeitige Reduzierung der versicherungstechnischen Rückstellungen (in Form einer Reduzierung der zukünftigen Überschussbeteiligung) und latenter Steuern.
Solvency II-Meldungen im XBRL-Format ab 31.12.2019
Basissolvabilitätskapitalanforderung (BSCR)
Die Begrifflichkeit Basissolvabilitätskapitalanforderung (BSCR: Basic solvency capital requirement) wurde erstmals im Rahmen der Richtlinie 2009/138/EG vom 25. November 2009 zu Solvency II eingeführt.