ISS Software GmbH, Hamburg (Deutschland)

Prämienrisiko Kranken nach Art der Nichtleben

Das Prämienrisiko bildet zusammen mit dem Reserverisiko und dem Stornorisiko das versicherungstechnische Risiko Kranken nach Art der Nichtleben. Es bildet die aus der zukünftigen Gefahrentragung resultierenden Schwankungen der Schadenlast ab und wird unter Solvency II standardmäßig durch eine Lognormalverteilung beschrieben, deren Streuung über Marktdaten ermittelt wird.

Reserverisiko Kranken nach Art der Nichtleben

Das Reserverisiko bildet zusammen mit dem Prämienrisiko und dem Stornorisiko das versicherungstechnische Risiko Kranken nach Art der Nichtleben. Es wird unter Solvency II standardmäßig durch eine Lognormal-Verteilung beschrieben, deren Streuung teils unternehmensindividuell, teils über Marktdaten ermittelt werden kann. Zusammen mit dem Prämienrisiko bildet es den zufallsbehafteten Anteil für die rechnerische Bestimmung der Eigenkapitalanforderung in diesem Bereich.

Die Solvenzkapitalanforderung

Die Solvenzkapitalanforderung (SCR, Solvency Capital Requirement) wird grundsätzlich mit Hilfe einer Standardformel oder eines internen Modells bestimmt. Bei der Standardformel handelt es sich um ein durch delegierte Rechtsakte und technische Durchführungs- und Regulierungsstandards spezifiziertes Modell, welches die Risiken und sonstigen Gegebenheiten eines Versicherungsunternehmens schematisch abbilden soll. Ein internes Modell wird von einem Versicherungsunternehmen bzw. einer Versicherungsgruppe selbst entwickelt und von den Aufsichtsbehörden genehmigt.

Modul „Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern“

Das Modul „Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern“ ist ein Bestandteil der Standardformel zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung. Es berücksichtigt gemäß § 108 Abs. 1 VAG bzw. Art. 108 SII-RL einen möglichen Ausgleich von unerwarteten Verlusten durch eine gleichzeitige Reduzierung der versicherungstechnischen Rückstellungen (in Form einer Reduzierung der zukünftigen Überschussbeteiligung) und latenter Steuern.

Solvency II-Berichterstattung: Paradigmenwechsel bei Kapitalanlagen

Im Rahmen der Interim-Phase mussten die Versicherer europaweit erstmalig Anfang Juni 2015 eine Solvency II-Meldung an die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden abgeben. Damit ist – mit mehrjähriger – Verzögerung nun offiziell der Startschuss für das neue Aufsichtssystem für Versicherungsunternehmen gefallen.