Das Reserverisiko bildet zusammen mit dem Prämienrisiko und dem Stornorisiko das versicherungstechnische Risiko Kranken nach Art der Nichtleben. Es wird unter Solvency II standardmäßig durch eine Lognormal-Verteilung beschrieben, deren Streuung teils unternehmensindividuell, teils über Marktdaten ermittelt werden kann. Zusammen mit dem Prämienrisiko bildet es den zufallsbehafteten Anteil für die rechnerische Bestimmung der Eigenkapitalanforderung in diesem Bereich.
Grundlegendes zum Reserverisiko
Das Reserverisiko hat zwei wesentliche Ursachen: Zum einen eine statistische Fehleinschätzung der Best Estimate Schadenrückstellung, zum anderen die zufälligen Schwankungen der tatsächlichen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen um diese Rückstellung herum. Beide Ursachen werden gemeinschaftlich in Form einer einzigen Wahrscheinlichkeitsverteilung zur Beschreibung des Reserverisikos berücksichtigt.
Nach den Artikeln 115-117 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2015/35 wird das Reserverisiko analog zum Prämienrisiko je Geschäftsbereich berechnet. Hierfür wird die marktspezifische Standardabweichung aus der vorgegebenen Tabelle ausgewählt. Genau wie beim Prämienrisiko können beim Reserverisiko unternehmensspezifische Standardabweichungen verwendet werden, wenn diese entsprechend von der Aufsicht genehmigt worden sind (siehe Artikel 218 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2015/35). Als Volumenmaß wird hier prinzipiell der Best Estimate Schadenrückstellung zu Grunde gelegt.
Marktspezifische Standardabweichungen nach Geschäftsbereichen zur Bestimmung des Reserverisikos
Geschäftsbereich | Standardabweichungen |
---|---|
Krankheitskostenversicherung | 5,7 % |
Berufsunfähigkeitsversicherung | 14 % |
Arbeitsunfallversicherung | 11 % |
nicht-prop. Kranken-Rück | 17 % |
Zur Berechnung wird das Reserverisiko darüber hinaus zusätzlich mit dem Prämienrisiko KV nach Art der Nichtleben zusammengeführt. Dazu werden zunächst die beiden Volumenmaße unter Berücksichtigung geographischer Diversifikation zum gemeinsamen Volumenmaß zusammengefasst. Ferner wird angenommen, dass sich das Prämien- und das Reserverisiko gegenseitig beeinflussen. Deshalb wird bei der Berechnung der gemeinsamen Standardabweichung eine Korrelation pro Geschäftsbereich vorgegeben. Im Anschluss erfolgt die Berechnung der Kapitalanforderung durch die im Artikel 115 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2015/35 vorgegebene Formel:
SCRnl prem and res = 3 · σnl · Vnl
SCRnl prem and res steht für die Kapitalanforderung aus dem Prämien- und Reserverisiko.
σnl ist die gemeinsame Standardabweichung.
Vnl wird das gemeinsame Volumenmaß bezeichnet.
Das Reserverisiko wird zusammen mit dem Prämienrisiko im Meldeformular S.26.05 ausgewiesen. Grundlegend für die Berechnung des sind die Volumenmaße und Standardabweichungen des Prämien- und Reserverisikos sowie beim Prämienrisiko zusätzlich der Korrekturfaktor zur Berücksichtigung nicht-proportionaler Rückversicherungsstrukturen. Weitere Angaben werden für die Meldung nicht benötigt.
Hintergrundinformationen
Der vorliegende Beitrag basiert auf der folgenden Quelle:
- DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/35 DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION
Alle Aussagen in dem Artikel sind vorbehaltlich etwaigen Verständnis- und Übersetzungsfehlern.