Das versicherungstechnische Risiko Nichtleben setzt sich zusammen aus dem Prämien- und Reserverisiko Nichtleben, dem Stornorisiko Nichtleben sowie dem Katastrophenrisiko Nichtleben. Es entspricht somit den aus dem Risiko der Versicherungstechnik Nichtleben entstehenden Risiken unter Solvency II.
Grundlegendes zum versicherungstechnischen Risiko
Das Risiko setzt sich aus folgenden drei Submodulen zusammen:
Abbildung 1: Risiko-Submodule
Nichtleben-Verpflichtungen
Nach der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION werden die Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen bestimmten Geschäftsbereichen zugeordnet. Entscheidend für diese Zuordnung ist die Art der aus den Verpflichtungen erwachsenden Risiken: die rechtliche Form der Verpflichtungen ist hinsichtlich der Art des Risikos nicht unbedingt von entscheidender Bedeutung. Den Nichtleben-Verpflichtungen werden dabei folgende Geschäftsbereiche (GB) zugewiesen:
Selbst abgeschlossenes Geschäft | Übernommenes Geschäft |
---|---|
GB 4 - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung | GB 16 - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung |
GB 5 - Sonstige Fahrzeugversicherung | GB 17 - Sonstige Fahrzeugversicherung |
GB 6 - See-, Luftfahrt und Transportversicherung | GB 18 - See-, Luftfahrt und Transportversicherung |
GB 7 - Feuer- und andere Sachversicherungen | GB 19 - Feuer- und andere Sachversicherungen |
GB 8 - Allgemeine Haftpflichtversicherung | GB 20 - Allgemeine Haftpflichtversicherung |
GB 9 - Kredit- und Kautionsversicherung | GB 21 - Kredit- und Kautionsversicherung |
GB 10 - Rechtsschutzversicherung | GB 22 - Rechtsschutzversicherung |
GB 11 - Beistandsleistungsversicherung | GB 23 - Beistandsleistungsversicherung |
GB 12 - Verschiedene finanzielle Verluste | GB 24 - Verschiedene finanzielle Verluste |
GB 26 - Nichtprop. Haftpflichtrückversicherung | |
GB 27 - Nichtprop. Transportrückversicherung | |
GB 28 - Nichtprop. Sachrückversicherungen |
Berechnung des versicherungstechnischen Risikos
Die Kapitalanforderung für das Risiko errechnet sich über die Aggregation der Submodule:
SCRNichtleben steht für die gesamte Kapitalanforderung des versicherungstechnischen Risikos Nichtleben.
i, j umfasst alle möglichen Kombinationen der Untermodule.
CorrNL(i,j) bezeichnet den Korrelationsparameter für die Untermodule.
SCR1 und SCR2 bezeichnen die Kapitalanforderungen für das Risikountermodul i bzw. j
Folgende Tabelle stellt die Korrelationen der Submodule dar. Ersichtlich wird hier, dass das Stornorisiko unkorreliert eingeht.
Risiken | Prämien- und Rückstellungsrisiko | Katastrophenrisiko | Stornorisiko |
---|---|---|---|
Prämien- und Rückstellungsrisiko | 1 | 0,25 | 0 |
Katastrophenrisiko | 0,25 | 1 | 0 |
Stornorisiko | 0 | 0 | 1 |
Das versicherungstechnische Risiko Nichtleben ist Gegenstand des Meldeformulars S.26.05. Hierfür sind die Werte aus den Risikosubmodulen sowie Angaben zu verwendeten Vereinfachungen relevant.
Hintergrundinformationen
Der vorliegende Beitrag basiert auf den folgenden Quellen:
- DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/35 DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION
Alle Aussagen in dem Artikel sind vorbehaltlich etwaigen Verständnis- und Übersetzungsfehlern.