Versicherungstechnisches Risiko Nichtleben

Das versicherungstechnische Risiko Nichtleben setzt sich zusammen aus dem Prämien- und Reserverisiko Nichtleben, dem Stornorisiko Nichtleben sowie dem Katastrophenrisiko Nichtleben. Es entspricht somit den aus dem Risiko der Versicherungstechnik Nichtleben entstehenden Risiken unter Solvency II.

Grundlegendes zum versicherungstechnischen Risiko

Das Risiko setzt sich aus folgenden drei Submodulen zusammen:

Risiko-Submodule

Abbildung 1: Risiko-Submodule

Nichtleben-Verpflichtungen

Nach der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION werden die Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen bestimmten Geschäftsbereichen zugeordnet. Entscheidend für diese Zuordnung ist die Art der aus den Verpflichtungen erwachsenden Risiken: die rechtliche Form der Verpflichtungen ist hinsichtlich der Art des Risikos nicht unbedingt von entscheidender Bedeutung. Den Nichtleben-Verpflichtungen werden dabei folgende Geschäftsbereiche (GB) zugewiesen:

Selbst abgeschlossenes Geschäft Übernommenes Geschäft
GB 4 - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung GB 16 - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
GB 5 - Sonstige Fahrzeugversicherung GB 17 - Sonstige Fahrzeugversicherung
GB 6 - See-, Luftfahrt und Transportversicherung GB 18 - See-, Luftfahrt und Transportversicherung
GB 7 - Feuer- und andere Sachversicherungen GB 19 - Feuer- und andere Sachversicherungen
GB 8 - Allgemeine Haftpflichtversicherung GB 20 - Allgemeine Haftpflichtversicherung
GB 9 - Kredit- und Kautionsversicherung GB 21 - Kredit- und Kautionsversicherung
GB 10 - Rechtsschutzversicherung GB 22 - Rechtsschutzversicherung
GB 11 - Beistandsleistungsversicherung GB 23 - Beistandsleistungsversicherung
GB 12 - Verschiedene finanzielle Verluste GB 24 - Verschiedene finanzielle Verluste
  GB 26 - Nichtprop. Haftpflichtrückversicherung
  GB 27 - Nichtprop. Transportrückversicherung
  GB 28 - Nichtprop. Sachrückversicherungen

Berechnung des versicherungstechnischen Risikos

Die Kapitalanforderung für das Risiko errechnet sich über die Aggregation der Submodule:

Aggregation der Submodule

SCRNichtleben steht für die gesamte Kapitalanforderung des versicherungstechnischen Risikos Nichtleben.
i, j umfasst alle möglichen Kombinationen der Untermodule.
CorrNL(i,j) bezeichnet den Korrelationsparameter für die Untermodule.
SCR1 und SCR2 bezeichnen die Kapitalanforderungen für das Risikountermodul i bzw. j

Folgende Tabelle stellt die Korrelationen der Submodule dar. Ersichtlich wird hier, dass das Stornorisiko unkorreliert eingeht.

Risiken Prämien- und Rückstellungsrisiko Katastrophenrisiko Stornorisiko
Prämien- und Rückstellungsrisiko 1 0,25 0
Katastrophenrisiko 0,25 1 0
Stornorisiko 0 0 1

Das versicherungstechnische Risiko Nichtleben ist Gegenstand des Meldeformulars S.26.05. Hierfür sind die Werte aus den Risikosubmodulen sowie Angaben zu verwendeten Vereinfachungen relevant.

Hintergrundinformationen

Der vorliegende Beitrag basiert auf den folgenden Quellen:

  1. DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/35 DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION

Alle Aussagen in dem Artikel sind vorbehaltlich etwaigen Verständnis- und Übersetzungsfehlern.