Modul „Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern“

Das Modul „Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern“ ist ein Bestandteil der Standardformel zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung. Es berücksichtigt gemäß § 108 Abs. 1 VAG bzw. Art. 108 SII-RL einen möglichen Ausgleich von unerwarteten Verlusten durch eine gleichzeitige Reduzierung der versicherungstechnischen Rückstellungen (in Form einer Reduzierung der zukünftigen Überschussbeteiligung) und latenter Steuern. So realisiert sich ein erwarteter Verlust effektiv betrachtet weniger stark, da sich gleichzeitig die versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern verringern. Dies kann zu einem geringeren Solvenzkapitalbedarf (SCR) führen. Für die Berechnungen der SCR-Anpassungen durch die risikomindernde Wirkung der zukünftigen Überschussbeteiligung (ZÜB) und durch die risikomindernde Wirkung latenter Steuern sind Ergebnisse aus der Mehrzahl der Untermodule aus den anderen Risikobereichen notwendig. Weiterhin ist zu beachten, dass der risikomindernde Effekt der ZÜB nicht höher sein darf als die Summe aus versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern, die mit diesen künftigen Überschussbeteiligungen in Verbindung stehen.

Hintergrundinformationen

Der vorliegende Beitrag basiert auf den folgenden Quellen:

  1. Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (SII RL).
  2. Gründl und Kraft (2019): Solvency II – Eine Einführung, 3. Aufl., VVW GmbH, Karlsruhe.
  3. Rohlfs, Savic und Will (2020): Rechnungslegung und Controlling der Versicherungsunternehmen, VVW GmbH, Karlsruhe.

Alle Aussagen in dem Artikel sind vorbehaltlich etwaigen Verständnis- und Übersetzungsfehlern.