Jeffrey Salaris, ISS Software GmbH

Jeffrey Salaris

Jeffrey Salaris, geboren 1981 in Köln, schloss das Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Versicherungswissenschaft, Corporate Finance und Supply Chain Management an der Universität zu Köln als Diplom-Kaufmann ab. Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für ABWL, Risikomanagement und Versicherungslehre der Universität zu Köln tätig. Im Rahmen einer freiberuflichen Mitarbeit bei der KIVI GmbH, Kölner Institut für Versicherungsinformation und Wirtschaftsdienste, beschäftigte er sich in dieser Zeit zudem mit der Jahresabschlussanalyse von Versicherungsunternehmen. Daran anschließend war er als Business Consultant im Versicherungsumfeld tätig.

2018 wechselte er zur ISS Software GmbH und ist dort im Bereich Meldewesen an der fachlichen Weiterentwicklung der Softwarelösungen „AVERA – Die Lösung für die neuen Meldepflichten für Altersvorsorgeeinrichtungen“ und „SOLVARA – Die Standardsoftwarelösung für die Anforderungen aus Solvency II“ beteiligt.

Aufsichtsrechtliche und regulatorische Maßnahmen der Aufsichtsbehörden als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie – Informationen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)

Sowohl BaFin als auch EIOPA und EZB haben als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie verschiedene aufsichtsrechtliche und regulatorische Maßnahmen ergriffen. Nachfolgend werden eine Auswahl von relevanten Maßnahmen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) zusammengefasst.

Tags

Aufsichtsrechtliche und regulatorische Maßnahmen der Aufsichtsbehörden als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie – Informationen für Versicherungsunternehmen

Sowohl BaFin als auch EIOPA haben als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie verschiedene aufsichtsrechtliche und regulatorische Maßnahmen ergriffen. Nachfolgend werden eine Auswahl von relevanten Maßnahmen für Versicherungsunternehmen zusammengefasst.

Die neuen europäischen Meldepflichten für Altersvorsorgeeinrichtungen: Rückblick auf die Q3-Meldung und ein Ausblick auf die Jahresmeldung

Zum 9. Dezember 2019 waren alle unter BaFin-Aufsicht stehenden Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) mit einer Bilanzsumme von mindestens eine Milliarde Euro aufgefordert, erstmalig eine kombinierte Meldung für EIOPA und EZB einzureichen. Zusammen mit der aba Arbeitgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. veranstaltete die ISS Software GmbH am 16. März 2020 ein Webinar unter dem Thema „Neue Berichtspflichten für EbAV – Erfahrungen mit der Q3 2019 Meldung und Besonderheiten bei der Jahresmeldung“. Lesen Sie nachfolgend eine Zusammenfassung der Erfahrungen und Erkenntnisse der erstmaligen Q3-Meldung.

Risikomindernde Wirkung latenter Steuern

Die Standardformel zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung nach Solvency II berücksichtigt einen möglichen Ausgleich von unerwarteten Verlusten. Zum einen erfolgt dies durch eine gleichzeitige Reduzierung der versicherungstechnischen Rückstellungen (in Form einer Reduzierung der zukünftigen Überschussbeteiligung). Zum anderen wird ebenfalls die Verlustausgleichsfähigkeit durch latente Steuern – auch risikomindernde Wirkung latenter Steuern genannt – einbezogen.

Die Solvabilitätsübersicht

Die Solvabilitätsübersicht (synonym: Solvenzbilanz) ist eine Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Verpflichtungen der Versicherungsunternehmen. Sie bildet die Grundlage für die Beurteilung der Finanz- und Risikosituation des Versicherungsunternehmens und dient nach § 74 VAG der Bestimmung der vorhandenen Eigenmittel unter Solvency II. Hierbei erfolgt eine ökonomische, d.h. marktkonsistente Bewertung der Aktiva und Passiva.

Die Solvenzkapitalanforderung

Die Solvenzkapitalanforderung (SCR, Solvency Capital Requirement) wird grundsätzlich mit Hilfe einer Standardformel oder eines internen Modells bestimmt. Bei der Standardformel handelt es sich um ein durch delegierte Rechtsakte und technische Durchführungs- und Regulierungsstandards spezifiziertes Modell, welches die Risiken und sonstigen Gegebenheiten eines Versicherungsunternehmens schematisch abbilden soll. Ein internes Modell wird von einem Versicherungsunternehmen bzw. einer Versicherungsgruppe selbst entwickelt und von den Aufsichtsbehörden genehmigt.

Modul „Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern“

Das Modul „Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern“ ist ein Bestandteil der Standardformel zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung. Es berücksichtigt gemäß § 108 Abs. 1 VAG bzw. Art. 108 SII-RL einen möglichen Ausgleich von unerwarteten Verlusten durch eine gleichzeitige Reduzierung der versicherungstechnischen Rückstellungen (in Form einer Reduzierung der zukünftigen Überschussbeteiligung) und latenter Steuern.

Das operationelle Risiko

Gemäß Art. 13 Nr. 33. SII-RL i.V.m. Art. 101 Abs. 4 SII-RL adressiert das operationelle Risiko die Gefahr, dass Verluste aus dem Versagen von internen Prozessen, Mitarbeitern oder Systemen, durch externe Ereignisse oder Rechtsrisiken entstehen. Reputationsrisiken und Risiken, die aus strategischen Entscheidungen erwachsen, fallen hingegen nicht unter das operationelle Risiko.

Die Bestimmung der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko gemäß Art. 204 Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 wird in Abbildung 1 dargestellt.