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Lebensversicherer weiterhin mit sehr unterschiedlichen Solvenzquoten

Pressemitteilung

Anstieg um 63 Prozentpunkte im regulatorischen Nachweis

Köln, den 9. Mai 2018 – Anfang dieser Woche mussten die Versicherer zum zweiten Mal der breiten Öffentlichkeit mitteilen, wie es um ihre Eigenmittelausstattung und Risikosituation unter Solvency II bestellt ist. Aufgrund der Garantiezinsbelastungen im Niedrigzinsumfeld ziehen hier vor allem Lebensversicherer die Aufmerksamkeit auf sich. Viele, aber nicht alle, konnten mit einem Anstieg der Solvenzquoten aufwarten.

Solvency-II- Berichterstattung aus Sicht einer Ratingagentur

Wir freuen uns Sie mit dem Vortrag „Solvency-II-Berichterstattung aus Sicht einer Ratingagentur“, den
Lars Heermann von der ASSEKURATA, auf dem ISS-DÜVA-Anwendertreffen gehalten hat.

Lars Heermann
von der ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH

ISS DÜVA-Anwendertreffen, Berlin, 15. November 2017

Grundlagen zum Risikomanagementprozess

Einleitung

Jedes Unternehmen agiert unter Unsicherheit. Die Herausforderung für das Management besteht darin, zu entscheiden, wie groß die Unsicherheit im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit werden darf bzw. wie viel Risiko das Unternehmen bereit ist einzugehen. Der Unternehmenswert kann folglich durch unternehmerische Entscheidungen sowohl vermehrt als auch vermindert werden.

Solvency II bei Lebensversicherern: Ein Blick hinter die Solvenzquoten

Im Mai 2017 mussten die Versicherer erstmals die Solvenzquoten unter Solvency II publik machen. Über deren Aussagegehalt wird in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Aussagekräftiger ist eine tiefgehende Auseinandersetzung mit den Einflussfaktoren. Besonders bei Lebensversicherern lassen sich zudem Parallelen zur HGB-Erfolgsrechnung erkennen.

 

Solvency II, Kapitalanlage und FMA: sichere Ungewissheiten

Wir freuen uns sehr, Ihnen den Vortrag „Solvency II, Kapitalanlage und FMA: sichere Ungewissheiten“ zur Verfügung zu stellen, den Herr Magister Oskar Ulreich von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht auf dem SOLVARA-Anwendertreffen im April 2017 in Bremen gehalten hat.
  • 2016 – wie alles begann
  • VU-KAV & Co – Rechtsentwicklung für Kapitalanlagen
  • 2017 – das Jahr des ertragsfreien Risikos?

Kapitalanlagen und Versicherungsaufsicht – aktuelle Entwicklungen

Ab 2016 gelten zwei Kreise des Aufsichtsrechtes:
S1-Unternehmen, das sind Pensionskassen und kleinere Versicherungen, die von Solvency II befreit sind. Kernstück stellt hier die Anlageverordnung dar. Im weiteren Sinne gehören zu diesem Kreis auch die berufsständischen Versorgungswerke sowie kommunale und kirchliche Versorgungskassen. Die jeweilige Länderaufsichten orientieren sich an der Anlageverordnung. Außerdem gibt es nun die S2-Unternehmen. Dazu zählen alle Solvency II unterstellten Versicherungsunternehmen.