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Best Estimate

Versicherungsunternehmen müssen ihre versicherungstechnischen Rückstellungen unter Solvency II auf eine bestimmte Weise bestimmen, die durch den Begriff des „Best Estimate“ (Bester Schätzwert) charakterisiert ist (s. Bewertung versicherungstechnischer Verpflichtungen, Best Estimate Prämienrückstellung Non-Life, Best Estimate Schadenrückstellung Non-Life). Die im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG (2017)) und der Delegierten Verordnung (2014) implizit unterstellte Definition des Begriffs „Best Estimate“ ist aus Sicht der mathematischen Statistik allerdings problematisch.

Solvency and Financial Condition Reports (SFCR): Transparenz (nur) mit passender Toolbox

Mit Inkrafttreten von Solvency II im Januar 2016 entstand erstmals EU-weit ein einheitlicher Standard, nach welchem nahezu alle Versicherer Informationen herausgeben müssen. Im Mai 2018 wurden die entsprechenden Berichte zur Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Reports, SFCR) bereits zum zweiten Mal veröffentlicht. Diese SFCR umfassen einen quantitativen Teil (QRT) sowie einen narrativen/qualitativen Teil, der als erläuterndes Instrument zu sehen ist.

Solvency II in der Schaden-/Unfallversicherung: Solvenzquoten stellen Belastbarkeit unter Beweis

Die hohen Sicherheitsmittel der Branche spiegeln sich in den Solvenzquoten unter Solvency II wider. Zum Meldestichtag 31.12.2017 lag der Branchendurchschnitt für die 169 in solvencyDATA erfassten Schaden-/ Unfallversicherer bei 267 % (Vorjahr: 260 %).

Solvency II in der Lebensversicherung: Marktweit weiterhin sehr unterschiedliche Solvenzquoten

Anfang Mai mussten die Versicherer zum zweiten Mal an die Öffentlichkeit berichten, wie es um ihre Eigenmittelausstattung und Risikosituation unter Solvency II bestellt ist. Dabei konnten die Lebens-versicherer mehrheitlich mit einem Anstieg der Solvenzquote (SCR-Quote) aufwarten, die in einem modellhaften Extremszenario das Verhältnis der Eigenmittel eines Versicherers zu seinen Verpflichtungen gegenüber Versicherten und anderen Leistungsempfängern wiedergibt.

Solvency II: Neues Aufsichtssystem noch nicht am Ziel (Kommentar)

Seit Januar 2016 ist das neue europäische Aufsichtsregime Solvency II offiziell in Kraft. Mit Einführung der neuen Solvenzregeln gelten für Versicherer weiterentwickelte Solvabilitätsanforderungen, denen eine ganzheitliche Risikobetrachtung zugrunde liegt sowie darauf abgestimmte Bewertungsvorschriften hinsichtlich Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Auf diese Weise soll das Insolvenzrisiko eines Versicherers vorausschauend verringert werden. Gleichzeitig dient die Solvency-II-Richtlinie der Harmonisierung des Aufsichtsrechts im europäischen Binnenmarkt. Ziel ist auch eine verbesserte, transparente Information der Verbraucher durch zusätzliche Berichtspflichten.

Solvency II und die Geschäftsorganisation

Wir freuen uns Ihnen den Foliensatz zum Vortrag „Solvency II und die Geschäftsorganisation“ zur Verfügung zu stellen, in dem Professor Dr. Torsten Rohlfs vom Institut für Versicherungswesen von der Technischen Hochschule Köln auf dem SOLVARA-Anwendertreffen die gesetzliche Umsetzung der qualitativen Anforderungen an die Geschäftsorganisation im Rahmen von Solvency II verdeutlicht hat.

Marktstudie 2018: Wachstumschancen des Lebensversicherungsmarktes

Im Rahmen der jährlichen Marktstudie in der Lebensversicherung hat Assekurata die teilnehmenden Gesellschaften auch diesmal nach ihren Erwartungen und Einschätzungen zu den Wachstumschancen im anstehenden Geschäftsjahr gefragt. Außerdem wurden die Unternehmen gebeten, eine Beurteilung der aktuellen Geschäftslage (Stand: Jahreswechsel 2017/2018) abzugeben. Damit lassen sich aktuelle Geschäftslage und Erwartungen miteinander abgleichen. Zudem wird ein Abgleich mit den Erwartungen für 2017 aus der Vorjahresstudie vorgenommen. Darüber hinaus hat Assekurata in diesem Jahr erstmals die aktuellen Neugeschäftsanteile nach Prämienvolumen für die unterschiedlichen Produktarten abgefragt.

Marktstudie 2018: „Assekurata-Faktencheck: Hart aber fair!“

Im Herbst 2017 sorgten Berichte über einen möglichen Run-off einiger großer Lebensversicherer für viele Schlagzeilen sowie große Aufregung in Öffentlichkeit und Politik. Der mögliche „Verkauf“ von Millionen Bestandskunden an externe Abwickler schürte Ängste, die private Rente sei womöglich in Gefahr. Mancher Anbieter sah sich angesichts verunsicherter Vertriebspartner, Kunden und Mitarbeiter gar genötigt, öffentlichkeitswirksam einen Run-off eigener Bestände explizit auszuschließen. Die BaFin ließ wiederum verlauten, dass mit einem Run-off erhebliche Restriktionen einhergingen, schließlich dürften die Kunden nach einer Bestandsübertragung nicht schlechter gestellt werden als zuvor.

EIOPA- und EZB-Meldungen für Pensionsfonds im XBRL-Format

EIOPA und EZB fordern ab Stichtag Q3/2019 regelmäßige Meldungen/statistische Berichte für Pensionsfonds. Als Übermittlungsformat haben sich EIOPA und EZB auf XBRL (eXtensible Business Reporting Language) geeinigt, welches seit 2016 ebenfalls als Format für die Solvency II-Meldungen der Versicherungsunternehmen genutzt wird.

EIOPA plant zum 16. Juli 2018 den ersten Arbeitsentwurf der Taxonomie zu veröffentlichen. Die Anforderungen von EIOPA und EZB an die Pensionsfonds-Meldungen werden in diesem Entwurf enthalten sein.