Reserverisiko Nichtleben

Das Reserverisiko bildet zusammen mit dem Prämienrisiko, dem Katastrophenrisiko und dem Stornorisiko das versicherungstechnische Risiko Nichtleben. Es wird unter Solvency II standardmäßig durch eine Lognormal-Verteilung beschrieben, deren Streuung teils unternehmensindividuell, teils über Marktdaten ermittelt werden kann. Zusammen mit dem Prämienrisiko bildet es den zufallsbehafteten Anteil für die rechnerische Bestimmung der Eigenkapitalanforderung in diesem Bereich.

Grundlegendes zum Reserverisiko Nichtleben

Das Reserverisiko hat zwei wesentliche Ursachen: Zum einen eine statistische Fehleinschätzung der Best Estimate Schadenrückstellung, zum anderen die zufälligen Schwankungen der tatsächlichen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen um diese Rückstellung herum. Beide Ursachen werden gemeinschaftlich in Form einer einzigen Wahrscheinlichkeitsverteilung zur Beschreibung des Reserverisikos berücksichtigt.

Nach den Artikeln 115-117 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2015/35 wird das Reserverisiko analog zum Prämienrisiko je Geschäftsbereich berechnet. Hierfür wird die marktspezifische Standardabweichung aus der vorgegebenen Tabelle ausgewählt. Genau wie beim Prämienrisiko können beim Reserverisiko unternehmensspezifische Standardabweichungen verwendet werden, wenn diese entsprechend von der Aufsicht genehmigt worden sind (siehe Artikel 218 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2015/35). Als Volumenmaß wird hier prinzipiell der Best Estimate Schadenrückstellung zu Grunde gelegt.

Marktspezifische Standardabweichungen nach Geschäftsbereichen zur Bestimmung des Reserverisikos

Geschäftsbereich Standardabweichungen
Kfz-Haftpflicht 9 %
Kfz sonstige 8 %
Transport- und Luftfahrt 11 %
Feuer- und Sachversicherung 10 %
Haftpflicht 11 %
Kredit- und Kaution 19 %
Rechtsschutz 5,5 %
Beistandsleistung 22 %
Sonstige Versicherungen 20 %
nicht-prop. aktive RV Haftpflicht 20 %
nicht-prop. aktive RV Transport- und Luftfahrt 20 %
nicht-prop. aktive RV Sach 20 %

Zur Berechnung wird das Reserverisiko darüber hinaus zusätzlich mit dem Prämienrisiko Nichtleben zusammengeführt. Dazu werden zunächst die beiden Volumenmaße unter Berücksichtigung geographischer Diversifikation zum gemeinsamen Volumenmaß zusammengefasst. Ferner wird angenommen, dass sich das Prämien- und das Reserverisiko gegenseitig beeinflussen. Deshalb wird bei der Berechnung der gemeinsamen Standardabweichung eine Korrelation pro Geschäftsbereich vorgegeben. Im Anschluss erfolgt die Berechnung der Kapitalanforderung durch die im Artikel 115 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2015/35 vorgegebene Formel:

SCRnl prem and res = 3 · σnl · Vnl

SCRnl prem and res steht für die Kapitalanforderung aus dem Prämien- und Reserverisiko.
σnl ist die gemeinsame Standardabweichung.
Vnl wird das gemeinsame Volumenmaß bezeichnet.

Das Reserverisiko wird zusammen mit dem Prämienrisiko im Meldeformular S.26.05 ausgewiesen. Grundlegend für die Berechnung des sind die Volumenmaße und Standardabweichungen des Prämien- und Reserverisikos sowie beim Prämienrisiko zusätzlich der Korrekturfaktor zur Berücksichtigung nicht-proportionaler Rückversicherungsstrukturen. Weitere Angaben werden für die Meldung nicht benötigt.

Hintergrundinformationen

Der vorliegende Beitrag basiert auf den folgenden Quellen:

  1. Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)

Alle Aussagen in dem Artikel sind vorbehaltlich etwaigen Verständnis- und Übersetzungsfehlern.