Solvency II

Relevanz immaterieller Vermögensgegenstände unter QIS 5

Bis einschließlich QIS 4 blieben immaterielle Vermögensgegenstände in der Solvency II-Bilanz außen vor. Dies ändert sich nun im Rahmen von QIS 5. Darüber hinaus wird sogar ein spezielles Risikomodul für immaterielle Vermögensgegenstände eingeführt. CEIOPS begründet dies mit der Auffassung der Europäischen Kommission, dass alle bewertbaren Vermögensgegenstände und Schulden die Höhe der Eigenmittel der Versicherer beeinflussen.

Der Zeitplan bis zur Einführung von Solvency II

Mit Verabschiedung der Solvency II-Rahmenrichtlinie im Jahr 2009 wurde die EU-rechtliche Grundlage für Solvency II und eine zeitgerechte Umsetzung in nationales Recht geschaffen. Die Umset­zung erfolgt nach dem Lamfalussy-Verfahren – dies ist ein Verfahren zur Beschleunigung des EU-Gesetzgebungsprozesses auf mehreren Ebenen (Level). Um die Auswirkungen der zukünftigen Kapitalanforde­rungen auf Angemessenheit zu testen, wurden seit 2005 entsprechende Studien (QIS) durchgeführt.

Mit dem Lamfalussy-Verfahren auf dem Weg zu Solvency II

Der Weg zu Solvency II führt über das sogenannte Lamfalussy-Verfahren – dies ist ein Verfahren zur Beschleunigung des EU-Gesetzgebungsprozesses. Es sieht eine Umsetzung in vier Stufen vor.

Der Stufenplan des Lamfalussy-Verfahrens

Ziel des Verfahrens ist es, den komplexen und regulären EU-Gesetzgebungsprozess im Rahmen eines Vier-Stufen-Plans zu vereinfachen und zu beschleunigen. Im Dezember 2002 beschloss der Rat das Lamfalussy-Verfahren auf den gesamten EU-Finanzsektor auszudehnen.