Solvency II
Ermittlung des Gegenparteiausfallrisikos
Unter Gegenparteiausfallrisiko versteht man das Verlustrisiko aufgrund von unerwarteten Ausfällen oder Verschlechterungen der Bonität einer unabhängigen Gegenpartei bezogen auf ein Jahr. Dazu gehören
Das Komitologieverfahren
Die Komitologie-Ausschüsse sind für den Erlass der Durchführungsbestimmungen von EU-Rechtsakten, z.B. EU-Richtlinien und hier insbesondere die Solvency II-Richtlinie mit Hilfe des Lamfalussy-Verfahrens, verantwortlich.
Das Drei-Säulen-Modell
Rahmen von Solvency II
Solvency II ist ein Reformprojekt der Europäischen Kommission zur Festlegung neuer Solvabilitätsvorschriften für Versicherungsunternehmen.
Mit dem Lamfalussy-Verfahren auf dem Weg zu Solvency II
Der Stufenplan des Lamfalussy-Verfahrens
Ziel des Verfahrens ist es, den komplexen und regulären EU-Gesetzgebungsprozess im Rahmen eines Vier-Stufen-Plans zu vereinfachen und zu beschleunigen. Im Dezember 2002 beschloss der Rat das Lamfalussy-Verfahren auf den gesamten EU-Finanzsektor auszudehnen.
Die Notfallplanung
In Rahmen der Geschäftsorganisation haben Versicherer Notfallpläne zu entwickeln, um die Kontinuität und die Ordnungsmäßigkeit ihrer Tätigkeiten in Störfallen, Notfällen und Krisen zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sind geeignete und verhältnismäßige Systeme, Verfahren und Ressourcen zu verwenden.