Solvency II

Zur (Fehl-)Interpretation der Korrelation unter Solvency II

Das Konzept der Korrelation spielt unter Solvency II eine besondere Rolle, z.B. in der Säule I bei der Ermittlung des Gesamt-SCR, welches mittels nichtlinearer Gewichtung durch Korrelationen („Wurzelformel“) aus den SCR der Submodule berechnet wird. Hierdurch soll ein gewisser Diversifikationseffekt berücksichtigt werden (vgl. etwa Gründl und Kraft (2019), Kapitel 4.3.2). Insofern sind plakative Beispiele zur Veranschaulichung der Korrelation nützlich und sinnvoll. Allerdings gehen solche in der Regel einfachen Beispiele, wie etwa in Gründl und Kraft (2019), Kapitel 4.3.4, am Kern der Sache vorbei. In diesem Beitrag wollen wir die damit verbundene Problematik etwas genauer beleuchten.

Solvenzquoten: Marktweiter Anstieg in der Lebensversicherung

Zum dritten Mal haben die Versicherer im April 2019 ihren Bericht über die Solvenz- und Finanzlage veröffentlicht. Nicht zuletzt wegen der veränderten Berechnungsmethodik zur Zinszusatzreserve (ZZR) waren die Quoten der Lebensversicherer mit Spannung erwartet worden. Im Ergebnis konnten diese ihre Kapitalausstattung unter Solvency II nochmals ausbauen.

Das Risiko Kranken nach Art der Schaden

Das versicherungstechnische Risiko der Krankenversicherung ist unterteilt in Krankenversicherung nach Art der Leben und Krankenversicherung nach Art der Schaden sowie das Katastrophenrisiko, welches für beide Module identisch ist.

Unter Solvency II ist bei der Segmentierung von Kranken-Versicherungsverpflichtungen nach Geschäftsbereichen (sog. Line of business = LoB) in die Bereiche Lebensversicherung (Kranken nach Art der Leben) und Nicht-Lebensversicherung (Kranken nach Art der Schaden) vorzunehmen.

Aufgaben und Ausgestaltung der Versicherungsmathematischen Funktion unter Solvency II

Wir freuen uns Ihnen den Foliensatz zu Vortrag „Aufgaben und Ausgestaltung der Versicherungsmathematischen Funktion unter Solvency II“, den Professor Dr. Dietmar Pfeifer auf dem DÜVA-Anwendertreffen im November 2018 in Darmstadt gehalten hat, anbieten zu können.

EKG-Check 2018: Solvency II und HGB im Marktvergleich

Im Artikel „Solvency II bei Lebensversicherern: Ein Blick hinter die Solvenzquoten“ wurde dargelegt, dass die wirtschaftliche Situation von Lebensversicherern unter Solvency II und HGB in die gleiche Richtung zeigt. Der Ertragskraft-Garantie-Check (EKG-Check) von Assekurata aus Dezember 2018 stellte dieses Thema mit aktualisierten Daten erneut auf den Prüfstand.

Sandkastenspiele und Proportionalität – Solvency II und die InsurTech-Startups

Die Einführung von Solvency II wurde begleitet durch zahlreiche Sorgen und mitunter laut­starkes Klagen kleiner und mittelgroßer Versicherer über die bürokratischen Lasten, die mit dem neuen Aufsichtsregime auf sie zukommen würden. In der Lobby-Arbeit des Gesamt­verbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) spielte die Forderung nach der Anwendung des sog. Proportionalitätsgrundsatzes eine zentrale Rolle.

Best Estimate

Versicherungsunternehmen müssen ihre versicherungstechnischen Rückstellungen unter Solvency II auf eine bestimmte Weise bestimmen, die durch den Begriff des „Best Estimate“ (Bester Schätzwert) charakterisiert ist (s. Bewertung versicherungstechnischer Verpflichtungen, Best Estimate Prämienrückstellung Non-Life, Best Estimate Schadenrückstellung Non-Life). Die im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG (2017)) und der Delegierten Verordnung (2014) implizit unterstellte Definition des Begriffs „Best Estimate“ ist aus Sicht der mathematischen Statistik allerdings problematisch.

Solvency and Financial Condition Reports (SFCR): Transparenz (nur) mit passender Toolbox

Mit Inkrafttreten von Solvency II im Januar 2016 entstand erstmals EU-weit ein einheitlicher Standard, nach welchem nahezu alle Versicherer Informationen herausgeben müssen. Im Mai 2018 wurden die entsprechenden Berichte zur Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Reports, SFCR) bereits zum zweiten Mal veröffentlicht. Diese SFCR umfassen einen quantitativen Teil (QRT) sowie einen narrativen/qualitativen Teil, der als erläuterndes Instrument zu sehen ist.