Solvency II

Solvency II, Kapitalanlage und FMA: sichere Ungewissheiten

Wir freuen uns sehr, Ihnen den Vortrag „Solvency II, Kapitalanlage und FMA: sichere Ungewissheiten“ zur Verfügung zu stellen, den Herr Magister Oskar Ulreich von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht auf dem SOLVARA-Anwendertreffen im April 2017 in Bremen gehalten hat.
  • 2016 – wie alles begann
  • VU-KAV & Co – Rechtsentwicklung für Kapitalanlagen
  • 2017 – das Jahr des ertragsfreien Risikos?

Kapitalanlagen und Versicherungsaufsicht – aktuelle Entwicklungen

Ab 2016 gelten zwei Kreise des Aufsichtsrechtes:
S1-Unternehmen, das sind Pensionskassen und kleinere Versicherungen, die von Solvency II befreit sind. Kernstück stellt hier die Anlageverordnung dar. Im weiteren Sinne gehören zu diesem Kreis auch die berufsständischen Versorgungswerke sowie kommunale und kirchliche Versorgungskassen. Die jeweilige Länderaufsichten orientieren sich an der Anlageverordnung. Außerdem gibt es nun die S2-Unternehmen. Dazu zählen alle Solvency II unterstellten Versicherungsunternehmen.

„Maklern und Kunden raten wir im Umgang mit den Solvenzquoten zu einer gewissen Gelassenheit“

Nachfolgend lesen Sie ein Interview zu den Solvency-II-Veröffentlichungen mit Dr. Reiner Will, Geschäftsführer der ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH, das am 31. Mai 2017 auf den Internetseiten von AssCompact erschienen ist.

Seit 22. Mai 2017 gilt die Veröffentlichungspflicht für die Solvenzquoten der Versicherer. Haben Sie schon erste Schlussfolgerungen ziehen können?

Challenges of applying a consistent Solvency II framework

Wir freuen uns sehr, Ihnen den Vortrag „Challenges of applying a consistent Solvency II framework“ zur Verfügung stellen zu können, den Prof. Dr. Dietmar Pfeifer (seit dem 1.10.2016 im Ruhestand) vom Institut für Mathematik der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg auf dem EIOPA Advanced Seminar „Quantitative Techniques in Financial Stability“ im Dezember 2016 in Frankfurt gehalten hat.

EIOPA Advanced Seminar: Quantitative Techniques in Financial Stability 8-9 December 2016, Frankfurt

Solvency II-Meldungen im XBRL-Format ab 31.12.2016

XBRL ist die Abkürzung für “eXtensible Business Reporting Language“. Mit dieser Technik werden die Solvency II-Meldungen an die nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführt.

Taxonomie 2.1.0 und Quantitative Reporting Templates

Nachdem die Daten in den Quantitativen Reporting Templates (QRT) befüllt worden sind, werden diese in das vorgegebene XBRL-Format umgewandelt und als eine Datei je Meldung an die nationalen Aufsichtsbehörden übermittelt.

Solvency II: Transparenz nur für Experten?

Das neue Aufsichtsregime Solvency II soll für Markttransparenz sorgen. Angesichts der Fülle an Informationen und der Komplexität der zugrundeliegenden Modelle ist dies kein einfaches Unterfangen. Hinzu kommt, dass das europäische Solvency-II-System und die nationale HGB-Rechnungslegung nicht harmonisiert sind. Für eine sachgerechte Einordnung der Solvency-II-Daten ist daher ein präziser Blick unerlässlich.

Qualität der ORSA-Berichte – Resümee nach einem Jahr Solvency II

Ein wichtiges Element des in der zweiten Säule von Solvency II geforderten Governance-Systems ist das Own Risk and Solvency Assessment (kurz ORSA), dessen Ergebnisse in einem ORSA-Bericht aufbereitet werden. Dieser ist der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorzulegen. Die Gestaltung der ORSA-Berichte weist in der Praxis deutliche Unterschiede auf, wobei die Qualitätsmerkmale vielschichtig sind.

Solvency II für Versicherungsunternehmen und Einrichtungen betrieblicher Altersversorgung

Kennen Sie noch den Dauerbrenner der letzten Jahre? „Wann kommt denn nun endlich Solvency II?“ – „Na, Solvency II kommt doch in zwei Jahren….“ Diese Antwort hatte nach all den Verschiebungen des Projekts schon fast Allgemeingültigkeit. Am 01.01.2016 erfolgte nun der offizielle Startschuss für das neue Aufsichtssystem Solvency II. Das Erreichen dieses Meilensteins bedeutete das Ende einer langen und von sehr hoher Dynamik geprägten Vorbereitungszeit mit vielen Kontroversen.

Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der „IVW Privat AG“ – Teil 3

Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem für Versicherungen eingeführt, wobei in der ersten Säule konkret die quantitativen Anforderungen zur Ermittlung der benötigten und der verfügbaren Eigenmittel spezifiziert werden.