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Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der „IVW Privat AG“ – Teil 2

Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem für Versicherungen eingeführt, wobei in der ersten Säule konkret die quantitativen Anforderungen zur Ermittlung der benötigten und der verfügbaren Eigenmittel spezifiziert werden.

Berichtspflichten und Prozessanforderungen nach Solvency II

Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem für Versicherungen eingeführt. Basierend auf einem Drei-Säulen-Konzept stellt Solvency II alles in allem ein abgerundetes System dar, das allerdings im Unterschied zum Vorgängersystem in Bezug auf die flankierenden Prozesse höhere Anforderungen an die Unternehmen stellt – insbesondere auch im Hinblick auf die doch sehr extensiven Berichtsanforderungen aus der dritten Säule, die an dieser Stelle verkürzt dargestellt werden sollen.

Solvency II: Erfahrungen aus Sicht eines Asset Managers

Wir freuen uns Sie mit dem Vortrag „Solvency II: Erfahrungen aus Sicht eines Asset Managers“, den Tobias Ultsch, CFA bei der Union Investment Institutional GmbH, auf dem SOLVARA-Anwendertreffen im April dieses Jahres gehalten hat, über die Herausforderungen zu informieren, mit denen sich das Assetmanagement nach der Einführung von Solvency II konfrontiert sieht.

Tobias Ultsch, CFA
Union Investment Institutional GmbH Köln, 26. April 2016

Solvara-Anwendertreffen ISS, Köln, 26. April 2016

Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der „IVW Leben AG“

Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem für Versicherungen eingeführt, wobei in der ersten Säule konkret die quantitativen Anforderungen zur Ermittlung der benötigten und der verfügbaren Eigenmittel spezifiziert werden.

ASSEKURATA-Marktausblick zur Lebensversicherung 2016

Insbesondere Lebensversicherer stehen seit der Einführung von Solvency II vor der Herausforderung, die wirtschaftlichen Risiken, die aus ihren langfristigen Garantieversprechen resultieren, mit ausreichend Solvenzmitteln zu hinterlegen. Im „ASSEKURATA-Marktausblick zur Lebensversicherung 2016“ werden die aktuellen Herausforderungen an die Branche untersucht.

Köln, den 16. Juni 2016

Gedanken zur Ausgestaltung der Versicherungsmathematischen Funktion unter Solvency II

Wir freuen uns Ihnen den Vortrag „Gedanken zur Ausgestaltung der Versicherungsmathematischen Funktion unter Solvency II“, den Professor Dr. Dietmar Pfeifer vom Institut für Mathematik der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg auf dem SOLVARA-Anwendertreffen im April dieses Jahres gehalten hat, zur Verfügung zu stellen.

h1. Solvara-Anwendertreffen ISS, Köln, 25. April 2016

Dietmar Pfeifer -- Schwerpunkt Versicherungs- und Finanzmathematik

Agenda

Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der „IVW Privat AG“ – Teil 1

Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem für Versicherungen eingeführt, wobei dieses Regelwerk auf drei Säulen mit quantitativen, qualitativen sowie Publikations- bzw. Transparenzanforderungen beruht.

Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle, PPP)

Der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht spiegelt die Anforderungen an die Kapitalanlage sowie das dazugehörige Risikomanagement wider und ist für Erst- und Rückversicherer gültig, soweit diese unter die Regelungen von Solvency II fallen. Unternehmen dürfen demnach nur in solche Kapitalanlagen investieren, deren Natur und Risiken sie genau verstehen und infolgedessen auf aktuelle Entwicklungen jederzeit angemessen reagieren können.

„Double Hit“ in die Branchenkrise? – EIOPA-Stresstest 2016 unter der Lupe

Am 24. Mai 2016 startete nach 2011 und 2014 die dritte Auflage des EU-weiten Stresstests der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) für den europäischen Versicherungssektor. Dies nimmt Assekurata zum Anlass, die methodischen Hintergründe und bisherigen empirischen Erkenntnisse genauer zu beleuchten. 2014 waren die Ergebnisse zahlreich publiziert und branchenweit insgesamt positiv aufgenommen worden.

Interview mit Dr. Frank Grund

Dieses Interview über das Regelwerk zur Eigenmittel-ausstattung unter Solvency II hat Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), unserem Portalpartner ASSEKURATA gewährt.

Das neue Regelwerk zur Eigenmittelausstattung unter Solvency II ist nun seit Anfang 2016 offiziell in Kraft. Es erlaubt den Versicherern die Anwendung so genannter Übergangsmaßnahmen. Was genau verbirgt sich dahinter?