Versicherungstechnisches Risiko Kranken: Revisionsrisiko

Das Revisionsrisiko einer Krankenversicherung misst den Verlust oder die nachteilige Veränderung des Werts der Versicherungsverbindlichkeiten, die sich aus Veränderungen in der Höhe, im Trend oder in der Volatilität der Revisionsraten für Rentenversicherungen ergeben, die wiederum eine Folge von Änderungen im Rechtsumfeld, betreffend der gesundheitlichen Verfassung des Versicherten sind. Diese Änderungen können bedingt durch eine Verschlechterung des Krankheitszustands der versicherten Person oder eine Invalidität verursacht sein. Auch können durch eine Inflation in der Veränderung der Revisionsraten begründet sein.

Dabei ist dieses Risikomodul nur für Renten und Leistungen aus Nichtlebensversicherung, Unfallversicherung, jedoch ohne Arbeitsunfähigkeitsversicherung von Bedeutung. Das Revisionsrisiko wird unter der Annahme eines dauerhaften Anstiegs des Betrags der zu zahlenden Rentenleistungen, die dem Revisionsrisiko ausgesetzt sind, um 4% berechnet. Dies entspricht dem 99,5% Quantil der aggregierten Verlustverteilung für einen „durchschnittlichen“ Bestand.

Bis auf diesen Stresswert von 4% für das Krankenrevisionsrisiko entspricht die Berechnungslogik der Kapitalanforderung für dieses Sub-Modul der Kapitalanforderungsberechnung für das Revisionsrisiko des lebensversicherungstechnischen Risikomoduls. Nähere Ausführungen sind dort und dem übergreifenden Beitrag versicherungstechnisches Risiko Kranken nach Art der Leben zu entnehmen.

Hintergrundinformationen

Der vorliegende Beitrag basiert auf den folgenden Quellen:

  1. RICHTLINIE 2009/138/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES, Neufassung 02009L0138 — DE — 13.01.2019 — 009.001 — 5
  2. Zugrundeliegende Annahmen der Standardformel für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung (SCR), The underlying assumptions in the standard formula for the Solvency Capital Requirement calculation, EIOPA-14-322, 25. Juli 2014, eiopa.europa.eu
  3. Amtsblatt der Europäischen Union, Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10.Oktober 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)
  4. Delegierte Verordnung (EU)…/… Der Kommission vom 8.3.2019 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs-und der Rückversicherungstätigkeit (SolvabilitätII)
  5. Technical Specification for the Preparatory Phase (Part I), EIOPA-14/209, 30 April 2014

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