Versicherungstechnisches Risiko Kranken: Langlebigkeitsrisiko

Das Langlebigkeitsrisiko einer Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung steht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Leben der versicherten Person. Es umfasst das Risiko, welches sich durch den Rückgang der Sterblichkeitsrate sowie der hieraus resultierenden Erhöhung des Werts der Versicherungsverbindlichkeiten zeigt.

Kommt es zu Fehleinschätzungen und Veränderungen in der Höhe, im Trend oder in der Volatilität der Sterblichkeitsraten, so beschreibt der Stressfaktor für das Langlebigkeitsrisiko der Krankenversicherung die Ungewissheit bei den Sterblichkeitsparametern und erfasst damit das Risiko, dass die Lebenserwartung der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit sich verbessert.

Gemäß der delegierten Verordnung wird im Standardmodell bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen ein dauerhafter Rückgang der Sterblichkeitsraten um 20% angenommen. Dies betrifft ausschließlich Versicherungsverträge, die durch den Rückgang der Sterblichkeitsraten einen Anstieg der versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge bewirken.

Für das Langlebigkeitsrisiko der Krankenversicherung nach Art der Lebensversichrung erfolgt dessen Berechnung mit Hilfe des Szenario-basierten Ansatzes in gleicher Weise wie bei der Berechnung der Kapitalanforderung für das Langlebigkeitsrisiko einer Lebensversicherung. Nähere Ausführungen sind dort und dem übergreifenden Beitrag versicherungstechnisches Risiko Kranken nach Art der Leben zu entnehmen.

Vereinfachtes Verfahren

Sofern die Berechnung der Kapitalanforderung für das Langlebigkeitsrisiko einer Krankenversicherung nach der der Lebensversicherung eine unangemessene Benachteiligung für das Versicherungsunternehmen darstellt, wird eine vereinfachte Berechnung unter der Prüfung der Angemessenheit bzgl. Art, Umfang sowie Komplexität des Risikos angewendet.

Eine vereinfachte Berechnung der Kapitalanforderung für das Langlebigkeitsrisiko einer Krankenversicherung erfolgt gemäß Artikel 88 der delegierten Verordnung in folgender Form:

vereinfachte Berechnung der Kapitalanforderung für das Langlebigkeitsrisiko

Dabei gelten folgende Bezeichnungen:

  • q durchschnittliche Sterblichkeitsrate in den folgenden 12 Monaten (gewichtet nach Versicherungssumme)
  • n jährliche modifizierte Duration der Zahlungen an Anspruchsberechtigte, die in die Berechnung des besten Schätzer (Best Estimate) einbezogen werden
  • BElong bester Schätzer (Best Estimate) der dem Langlebigkeitsrisiko unterliegenden Versicherungsverpflichtungen.

Hintergrundinformationen

Der vorliegende Beitrag basiert auf den folgenden Quellen:

  1. RICHTLINIE 2009/138/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES, Neufassung 02009L0138 — DE — 13.01.2019 — 009.001 — 5
  2. Zugrundeliegende Annahmen der Standardformel für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung (SCR), The underlying assumptions in the standard formula for the Solvency Capital Requirement calculation, EIOPA-14-322, 25. Juli 2014, eiopa.europa.eu
  3. Amtsblatt der Europäischen Union, Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10.Oktober 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)
  4. Delegierte Verordnung (EU)…/… Der Kommission vom 8.3.2019 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs-und der Rückversicherungstätigkeit (SolvabilitätII)
  5. Technical Specification for the Preparatory Phase (Part I), EIOPA-14/209, 30 April 2014

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