Ermittlung der Kapitalanforderungen für das Fremdwährungsrisiko (Wechselkursrisiko)

Das Fremdwährungsrisiko gestaltet sich hinsichtlich der Ermittlung der daraus resultierenden Kapitalanforderung als wenig komplex. Die Kapitalanforderung für das Fremdwährungsrisiko als Bestandteil des Marktrisikos hat im Allgemeinen einen geringen Anteil an der Gesamtkapitalanforderung für das Marktrisiko.

Das Fremdwährungsrisiko

Das Fremdwährungsrisiko quantifiziert die Kapitalanforderungen aus Wechselkursschwankungen für die in Fremdwährung gehaltenen Kapitalanlagen sowie die Fremdwährungspassiva und wird im Artikel 188 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2015/35 näher erläutert.

Bei den Kapitalanlagen ist zu berücksichtigen, dass

  • Typ 1-Aktien und gelistete Typ 2-Aktien der Währung der Hauptnotierung,
  • nicht gelistete Typ 2-Aktien der Währung des Hauptherausgebers und
  • Immobilien der Währung desjenigen Landes, in dem sie sich befinden, zuzuordnen sind.

Auch die nicht zu den Basiseigenmitteln zählenden Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten werden im Rahmen des Fremdwährungsrisikos berücksichtigt.

Die Fremdwährungspassiva setzen sich zusammen aus

  • den Best Estimate Rückstellungen,
  • den finanziellen Verbindlichkeiten und
  • den sonstigen Fremdwährungspassiva.

Die Rückstellungen umfassen in der Sparte Nichtleben sowohl die Best Estimate Prämienrückstellung als auch die Best Estimate Schadenrückstellung. Für diese sind die auf das Auslandsgeschäft in der jeweiligen Fremdwährung entfallenden Rückstellungen zu berücksichtigen.

Es sind alle Daten (z. B. Abwicklungsdreiecke in Dänischen Kronen) als Grundlage zwingend miteinzubeziehen. Dies führt - je nach Geschäft - zu beträchtlichen neuen Datenanforderungen, denen bei der Ermittlung des Fremdwährungsrisiko Rechnung zu tragen ist.

Innerhalb des Fremdwährungsrisikos unterscheidet man zwischen

  • Landeswährung, die zur Erstellung des Geschäftsberichtes sowie der Rechnungslegung im Unternehmen genutzt wird und
  • ausländischer Währung, die besonders relevant ist, wenn das Eigenkapital daran gekoppelt ist. Hierbei ist zu beachten, dass die Positionen, die Fremdwährungsrisiko enthalten, keine Kurssicherungsgeschäfte berücksichtigen.

Bewertung des Fremdwährungsrisikos

Das Fremdwährungsrisiko wird im Rahmen von zwei Schockszenarien ermittelt:

  • Auswirkung eines Fremdwährungskursrückgangs (= Fallen des jeweiligen Wechselkurses) und
  • Auswirkung eines Fremdwährungskursanstiegs (= Steigen des jeweiligen Wechselkurses)

auf den Net Asset Value.

Die Erfassung des Fremdwährungsrisikos unterscheidet sich dabei nur in der Wahl des Schockfaktors. Dieser Faktor liegt aktuell bei -/+ 25%. Bei Währungen, die an den Euro gebunden sind, ist er allerdings durch einen von EIOPA angesetzten Faktor zu ersetzen.

Folgende Vorgehensweise ist bei der Ermittlung des Fremdwährungsrisikos zu beachten:

Im ersten Schritt werden die Marktwertschwankungen je Fremdwährung ermittelt, um anschließend den Net Asset Value für beide Schockszenarien bestimmen zu können. Das ungünstigere Ergebnis fließt dann in das Fremdwährungsrisikokapital ein. Diesbezüglich gibt es in Deutschland in den Sparten Lebens- und Krankenversicherung eine Vereinfachung. In die Modelle werden die aktivseitigen Veränderungen durch die Fremdwährungsschocks aggregiert eingespeist. Insofern ist eine Berücksichtigung je Fremdwährung nach derzeitigem Stand schwierig.

Ist diese Berechnung für alle Fremdwährungen, die im Unternehmen eine Rolle spielen, durchgeführt worden, werden abschließend die Ergebnisse addiert.

Berücksichtigung des Fremdwährungsrisikos in den Quantitative Reporting Templates (QRT)

Das Fremdwährungsrisiko wird im QRT S.26.01 ausgewiesen. Dafür sind zur Berechnung der Eingangsdaten in die Standardformel die Marktwerte der Kapitalanlagen und Passiva sowohl für das risikoneutrale Szenario als auch für die beiden Schockszenarien Währungskursrückgang und Währungskursanstieg pro Fremdwährung getrennt zu erfassen.

Hintergrundinformationen

Der vorliegende Beitrag basiert auf den folgenden Quellen:

  1. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
  2. Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (SII RL).
  3. Gründl und Kraft (2019): Solvency II – Eine Einführung, 3. Aufl., VVW GmbH, Karlsruhe.

Alle Aussagen in dem Artikel sind vorbehaltlich etwaigen Verständnis- und Übersetzungsfehlern.