Das Stornorisiko bildet zusammen mit dem Prämien- und Reserverisiko sowie dem Katastrophenrisiko das versicherungstechnische Risiko Nichtleben. Es stellt die Unsicherheit des Fortbestehens von Erst- und Rückversicherungsverträgen für Nichtleben dar.
Grundlegendes zum Stornorisiko Nichtleben
Folgende zwei Szenarien werden unterstellt:
1. Beendigung von 40 % der Versicherungsverträge, deren Beendigung zu einem Anstieg der versicherungstechnischen Rückstellungen ohne die Risikomarge führen würde. Zur Ermittlung legt das Unternehmen die Art von Beendigung zugrunde, die auf Ebene des einzelnen Vertrags die größte negative Auswirkung auf die Basiseigenmittel des Unternehmens hat. Bei Rückversicherungsverträgen ist das Ereignis auf die zu Grunde liegenden Versicherungsverträge anzuwenden.
Für diese Berechnung muss jeder Vertrag einzeln betrachtet werden. Dies ist in der praktischen Anwendung sehr schwierig. Aus diesem Grunde hat EIOPA mit dem Review 2018 der Standardformel unter gewissen Voraussetzungen (Angemessenheit) folgende Vereinfachung ermöglicht: Für die Berechnung dürfen Unternehmen für Versicherungsverträge, bei denen eine Beendigung eine Erhöhung der versicherungstechnischen Rückstellungen ohne die Risikomarge zur Folge hätte, das Risiko auf der Basis von Vertragsgruppen bestimmen, sofern die Gruppierung festgelegten Anforderungen entspricht (Homogenität der Gruppen).
2. Wenn Rückversicherungsverträge künftig abzuschließende Verträge decken, einem Rückgang der Anzahl jener künftigen Verträge, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zugrunde gelegt wird, um 40 %.
Berechnung der Kapitalanforderung
Die Kapitalanforderung für das Stornorisiko ergibt sich somit als Differenz der versicherungstechnischen Rückstellungen (ohne Risikomarge) vor und nach anzuwendenden Stornostressen. Im Falle des Nichtleben-Unternehmens lässt sich die Betrachtung auf die Differenz der entsprechenden Prämienrückstellungen reduzieren. Somit gilt:
SCRlapse = TPBEnachSchock – TPBE = PRStnachSchock – PRSt
SCRlapse steht für die Kapitalanforderung des Stornorisikos Nichtleben.
TPBEnachSchock steht für die Rückstellung ohne Risikomarge nach dem anzuwendenden Stornostress.
TPBE steht für die Rückstellung ohne Risikomarge vor dem anzuwendenden Stornostress.
PRStnachSchock steht für die Prämienrückstellung ohne Risikomarge nach dem anzuwendenden Stornostress.
PRSt steht für die Prämienrückstellung ohne Risikomarge vor dem anzuwendenden Stornostress.
Berücksichtigung des Stornorisikos in den Quantitative Reporting Templates (QRT)
Das Stornorisiko Nichtleben ist Gegenstand des Meldeformulars S.26.05. Relevant hierfür sind die Werte vor und nach Schock der beiden Szenarien.
Hintergrundinformationen
Der vorliegende Beitrag basiert auf den folgenden Quellen:
- Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)
Alle Aussagen in dem Artikel sind vorbehaltlich etwaigen Verständnis- und Übersetzungsfehlern.